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Bildungsurlaub

Bis zu fünf Tage Urlaub für Ihre berufliche oder politische Weiterbildung


Fünf Erwachsene sitzen an einem Tisch in einem Konferenzraum. Eine weitere Frau steht vorne und zeigt etwas an einer Pinnwand. Gorodenkoff - stock.adobe.com

Förderung und Vorraussetzungen

Was wird gefördert?

Wer in Nordrhein-Westfalen arbeitet und sich beruflich oder politisch weiterbilden möchte, kann dafür Bildungsurlaub beantragen. Das bedeutet, Sie können bis zu fünf Tage im Jahr freigestellt werden, um an anerkannten Weiterbildungen teilzunehmen. Ihr Gehalt wird währenddessen weiter gezahlt. 

Bildungsurlaub gibt es für berufliche oder politische Weiterbildungen, die bei anerkannten Anbietern stattfinden. Auch das Seminar selbst muss dafür zugelassen sein. Auf der Website des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW finden Sie Listen der anerkannten Anbieter.

Wichtig: Die Weiterbildung muss in der Regel mindestens fünf Tage dauern. In Ausnahmefällen reichen auch drei Tage. Alternativ kann der Bildungsurlaub auch tageweise genommen werden, wenn das Seminar inhaltlich zusammenhängt.

Die Weiterbildung darf maximal 500 Kilometer von der NRW-Landesgrenze entfernt sein. Eine Ausnahme sind Seminare an Gedenkorten, die sich mit dem Nationalsozialismus beschäftigen.

Wer wird gefördert?

Um Bildungsurlaub zu beantragen, müssen Sie mindestens sechs Monate in Ihrem Betrieb arbeiten. Außerdem muss Ihr Arbeitgeber mindestens zehn Mitarbeiter*innen haben. Auch Auszubildende können Bildungsurlaub nutzen, allerdings nur für politische Bildung.

Wie beantrage ich Bildungsurlaub?

Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, idealerweise mindestens sechs Wochen vor Beginn des Kurses. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber schriftlich mit, um welche Weiterbildung es sich handelt und wann sie stattfindet. Fügen Sie auch Nachweise über die Anerkennung der Veranstaltung und das Programm der Weiterbildung bei.

Hinweise

Alle Informationen zum Bildungsurlaub in NRW finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW


Kontakt

Bei Fragen zum Bildungsurlaub wenden Sie sich bitte an das

Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW