Qualifizierungsgeld
Ihr Unternehmen verändert sich und Arbeitsplätze fallen weg? Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden für andere Tätigkeiten und bekommen Sie 60 Prozent der Lohnkosten erstattet.

Förderung und Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Durch den Strukturwandel können Arbeitsplätze sich so stark verändern, dass Beschäftigten Arbeitslosigkeit droht, zum Beispiel, weil ihre Aufgaben automatisiert werden. Doch gute Fachkräfte sind schwer zu finden. Es lohnt sich, Mitarbeitende für andere Tätigkeitsprofile weiterzubilden, statt sie zu entlassen. Mit dem Qualifizierungsgeld übernimmt die Arbeitsagentur im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes ersatzweise die Zahlung des Entgelts. Beschäftigte erhalten 60 Prozent ihres durchschnittlichen Entgelts (Entgeltersatzleistung). Wenn sie Kinder haben, erhöht sich der Zuschuss auf 67 Prozent.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ein großer Teil der Belegschaft muss aufgrund des Strukturwandels qualifiziert werden. Bei bis zu 249 Beschäftigten müssen mindestens zehn Prozent betroffen sein, bei 250 und mehr Beschäftigten mindestens 20 Prozent.
- Der Qualifizierungsbedarf muss in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. Bei weniger als zehn Mitarbeitenden reicht eine schriftliche Erklärung.
- Die Betriebsvereinbarung bzw. der Tarifvertrag hält fest, dass während der Weiterbildung kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Wenn keine Betriebsvereinbarung oder kein Tarifvertrag vorliegt, muss individuell mit allen Betroffenen vereinbart werden, dass das Entgelt entfällt.
- Die Beschäftigten müssen der Weiterbildung zustimmen.
Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildungsmaßnahme erfüllen?
- Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Sie kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
- Der Träger, der die Weiterbildung durchführt, muss eine AZAV-Zertifizierung haben, die Qualifizierung selbst aber nicht.
- Es müssen Kenntnisse vermittelt werden, die über einfache, arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen.
Wie läuft die Beantragung ab?
Die Förderung können Sie online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.
Manchmal ist ein dauerhafter Stellenabbau unvermeidlich. Dann steht Ihrem Betrieb möglicherweise Transferkurzarbeitergeld zu. Während die Mitarbeitenden dieses bekommen, können sie an Qualifizierungsangeboten teilnehmen. Die Kosten dafür werden zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit und bei MeinNOW.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit