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Qualifizierungsgeld

Ihr Unternehmen verändert sich und Arbeitsplätze fallen weg? Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden für andere Tätigkeiten und bekommen Sie 60% der Lohnkosten erstattet.


Eine Person in Schutzkleidung schweißt ein Werkstück. tong2530 - stock.adobe.com

Förderung und Vorraussetzungen

Was wird gefördert?

Durch den Strukturwandel können Arbeitsplätze sich so stark verändern, dass Beschäftigten Arbeitslosigkeit droht; zum Beispiel, weil ihre Aufgaben automatisiert werden. Doch gute Fachkräfte sind schwer zu finden. Es lohnt sich, Mitarbeitende für andere Tätigkeitsprofile weiterzubilden, statt sie zu entlassen. Mit dem Qualifizierungsgeld übernimmt die Arbeitsagentur  im Rahmen des Qualifizierungschancengesetztes ersatzweise die Zahlung des Entgelts. Beschäftigte erhalten 60% ihres durchschnittlichen Entgelts; wenn sie Kinder haben, erhalten sie 67%. 

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ein großer Teil der Belegschaft muss aufgrund des Strukturwandels qualifiziert werden. Bei bis zu 249 Beschäftigten müssen mindestens 10% betroffen sein, bei 250 und mehr Beschäftigten mindestens 20%.
  • Der Qualifizierungsbedarf muss in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. Bei weniger als 10 Mitarbeitenden reicht eine schriftliche Erklärung.
  • Die Betriebsvereinbarung bzw. der Tarifvertrag hält fest, dass während der Weiterbildung kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Wenn keine Betriebsvereinbarung oder kein Tarifvertrag vorliegt, muss individuell mit allen Betroffenen vereinbart werden, dass das Entgelt entfällt.
  • Die Beschäftigten müssen der Weiterbildung zustimme

Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildungsmaßnahme erfüllen?

  • Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Sie kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
  • Der Träger, der die Weiterbildung durchführt, muss eine AZAV-Zertifizierung haben, die Qualifizierung selbst aber nicht.
  • Es müssen Kenntnisse vermittelt werden, die über einfache, arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen.

Wie läuft die Beantragung ab?

Die Förderung können Sie online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Manchmal ist ein dauerhafter Stellenabbau unvermeidlich. Dann steht Ihrem Betrieb möglicherweise Transferkurzarbeitergeld zu. Während die Mitarbeitenden dieses bekommen, können sie an Qualifizierungsangeboten teilnehmen. Die Kosten dafür werden zur Hälfte von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit und bei MeinNOW


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit

Kontakt

Beim Arbeitgeberservice können Sie sich beraten lassen: 

08004555520