Inititative Zukunftsstarter
Die Initiative „Zukunftsstarter" richtet sich an alle ab 25 Jahren, die keinen Berufsabschluss haben und sich beruflich neu orientieren möchten. Mit Umschulungen, Aus- und Weiterbildungen können Sie einen anerkannten Berufsabschluss erreichen.

Förderung und Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Mit der Initiative „Zukunftsstarter” fördert die Bundesagentur für Arbeit das Erreichen eines Berufsabschlusses. Die Förderung bezieht sich auf:
- Umschulungen, vorzugsweise in einem Ausbildungsbetrieb
- Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung
- Teilqualifikationen, die zu einem Berufsabschluss führen
- Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen
Wer wird gefördert?
Zukunftsstarter fördert folgende Personengruppen:
- Gering qualifizierte Arbeitslose und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
- Personen mit Berufsabschluss, die seit mindestens vier Jahren eine ungelernte Tätigkeit ausüben
- Berufsrückkehende und Wiedereinsteigende
Wie wird gefördert?
Folgende Kosten können über die Initiative Zukunftstarter gefördert werden:
- Lehrgangskosten
- Fahrtkosten
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung (bei auswärtiger Unterbringung)
- Kinderbetreuungskosten
- Unterstützung bei der Umschulung, z. B. Nachhilfekosten
Darüber hinaus bietet Zukunftsstarter:
- Ausbildungsvergütung bei betrieblicher Umschulung
- Prämien für bestandene Prüfungen (1.000 Euro für die Zwischenprüfung, 1.500 Euro für die Abschlussprüfung)
- Lebensunterhaltssicherung während der Qualifizierung
Ihre BA vor Ort
Um Kontakt mit Ihrer Bundesagentur vor Ort aufzunehmen, nutzen Sie bitte die Dienststellensuche.
Weitere Informationen
Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit zur Initiative „Zukunftsstarter"
Flyer zum Programm Zukunftsstarter für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Flyer zum Programm Zukunftsstarter für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Übersicht der Förderinstrumente für berufliche Weiterbildung der Bundesagentur für Arbeit
Merkblatt „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer”
Website der Bundesagentur für Arbeit