Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt Sie bei Ihrer Aufstiegsqualifizierung. Aufstiegsqualifizierungen sind bspw. Kurse zur Meister*in, Fachwirt*in, Techniker*in, Erzieher*in oder Betriebswirt*in.

Förderung und Vorraussetzungen
Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Die angestrebten Qualifikationen müssen vom Niveau über denen einer Facharbeiter*in, einer Gesell*in, Gehilf*in oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Gefördert werden gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO) drei Fortbildungsstufen:
- Geprüfte*r Berufsspezialist*in
- Bachelor Professional
- Master Professional
Wer wird gefördert?
- Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen für die angestrebte Qualifikation erfüllen.
- Es gibt keine Altersgrenze.
- Der Wohnsitz muss in NRW liegen.
- Auch Personen mit einem Bachelorabschluss können gefördert werden
Wie wird gefördert?
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Bis zu 15.000 Euro, davon 50 % als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges Darlehen.
- Lebensunterhalt: Unterstützung bei Vollzeitmaßnahmen, abhängig von den persönlichen Lebensumständen und dem Einkommen.
- Bonus bei bestandener Prüfung: 50 % des noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden erlassen.
Hinweis
Weitere Informationen, Antragsunterlagen und Informationsmaterialien finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.