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Bildungsscheck NRW

Neue finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung in NRW in 2025 geplant


Auf schwarzen Untergrund wurden in weiß Glühbirnen gezeichnet. Eine Glühbirne ist gelb ausgefüllt jd-photodesign - stock.adobe.com

Ende des Bildungsschecks NRW

Der Bildungsscheck NRW ist zum 30.06.2024 eingestellt worden

Seit 2006 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung gefördert. Da die Mittelzuweisungen des Europäischen Sozialfonds (ESF) an Nordrhein-Westfalen geringer ausfallen als in der Vergangenheit, waren Umschichtungen nicht zu vermeiden, so dass der betriebliche Bildungsscheck Ende 2023 eingestellt werden musste. Der individuelle Bildungsscheck musste dann zum 30. Juni 2024 aus förderrechtlichen Gründen eingestellt werden. Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung auch weiterhin, eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit geringerem Einkommen anzubieten. Die geplante Förderung ist noch in der Vorbereitung. Die Förderung wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung stehen. Sobald dies der Fall ist, wird auf dieser Seite darüber informiert.

Einlösung alter Bildungsschecks

Bildungsschecks NRW können durch Weiterbildungsanbieter bis 2029 eingelöst werden. Sollten Sie noch einen Bildungsscheck NRW erhalten haben, den Sie bisher noch nicht eingelöst haben, haben Sie deshalb noch Gelegenheit dazu. Wichtig ist, dass bis 2029 Ihr Kurs abgeschlossen ist, sodass der Weiterbildungsanbieter noch Zeit hat, den Scheck gegenüber der Bezirksregierung abzurechnen. Bitte beachten Sie, dass an bestehenden Schecks keine Änderungen durch die ausgebende Beratungsstelle mehr vorgenommen werden können.

Informationen zur Abrechnung für Weiterbildungsanbieter

Die Förderung Bildungsscheck NRW hat folgenden Ablauf:

  1. Der Bildungsscheck wurde von einer akkreditierten Beratungsstelle an eine ratsuchende Person ausgegeben. 
  2. Die Person reicht vor Beginn der Weiterbildung den Scheck bei Ihnen ein.
  3. Sie stellen der Person eine Rechnung über den Kurs aus, in der die Bildungsscheckförderung berücksichtigt ist (50% der Weiterbildungkosten auf die Nettoausgaben der Weiterbildung, maximal 500 Euro pro Kurs). Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme, Fahrtkosten und Unterbringungskosten können nicht gefördert werden. Die übrigen Kosten werden dann von dem/der Empänger*in beglichen.
  4. Sie beantragen nach Beendigung der Weiterbildung die Förderung bei der zuständigen Bezirksregierung. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Firmensitz.

Bitte beachten Sie: Es steht Ihnen als Weiterbildungsanbieter frei, ob Sie Bildungsschecks NRW zur Einreichung akzeptieren.

Ausführliche Informationen zum Abechnungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW. 


Weitere Informationen

Antragswesen zur Einreichung von Bildungsschecks
Punkt 2.3 Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren

Informationsblatt für Weiterbildungsanbieter

Regionale Zuständigkeiten bei den Bezirksregierungen

Kontakt

Bei Fragen zum Antrag und zu Förderbedingungen:

Gestaltung, Innovation, Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitk (G.I.B) GmbH
Servicezeiten: Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-14 Uhr

02041 767 0