Berufliche Handlungsfähigkeit ohne Abschluss anerkennen
Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)

Hintergrund
Im Jahr 2022 hatten laut Bundesinstitut für Berufsbildung 2,86 Millionen junge Menschen in Deutschland keinen Berufsabschluss. Gleichzeitig arbeiten 60 Prozent der Geringqualifizierten in Facharbeiter- oder anspruchsvolleren Tätigkeiten. Diese Personen werden von der klassischen Berufsausbildung nicht ausreichend erreicht.
Ziel des Feststellungsverfahrens
Das Feststellungsverfahren schließt diese Lücke. In Zeiten von Fachkräfteengpässen will die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern alle Potenziale nutzen. Das Gesetz macht berufliche Kompetenzen, die ohne formalen Abschluss erworben wurden, sichtbar und verwertbar. So erhalten diese Personen Zugang zur beruflichen Bildung und können sich weiterqualifizieren.
Voraussetzungen
Das Verfahren steht allen offen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestalter: 25 Jahre (keine Altersgrenze bei Menschen mit Behinderungen, wenn die betroffene Person aufgrund Art und Schwere ihrer Behinderung keine mindestens überwiegende Vergleichbarkeit erzielen kann, sondern nur eine teilweise Vergleichbarkeit)
- Kein formaler Berufsabschluss im Referenzberuf
- Tätig im Beruf mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer
- Wohnsitz im Inland oder relevante Berufserfahrung im Inland
Einschränkungen
Das Verfahren ist für Berufserfahrene konzipiert. Helfertätigkeiten oder "Jobben" reichen nicht aus, um die notwendigen beruflichen Kompetenzen zu erwerben und Zugang zum Verfahren zu erhalten.
Keine Alternative für die duale Berufsausbildung
Das Verfahren ist keine Alternative für Personen, die überlegen, eine Ausbildung zu beginnen. Eine duale Ausbildung bietet:
- Strukturierte und zielgerichtete Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Kombination von Schule und Betrieb
- Möglichkeit zur Verkürzung der Ausbildungsdauer für leistungsstarke Personen
Eine reguläre Ausbildung ist daher oft der planbarere, schnellere, sicherere und einfachere Weg.
Einbettung in bestehende Strukturen
Die Qualitätssicherung erfolgt durch die Einbindung des neuen Feststellungsverfahrens in die bestehenden organisatorischen Prüfungsstrukturen bei den sogenannten zuständigen Stellen, wie beispielsweise den Handwerkskammern. Diese Integration stellt sicher, dass das Verfahren nahtlos in die bewährten Abläufe eingebettet wird.
Feststellerinnen und Feststeller
Die Feststellerinnen und Feststeller stammen aus dem regulären Prüferpool der zuständigen Stellen. Diese Personen sind bereits erfahren und vertraut mit den Anforderungen und Standards, die an Prüfungen gestellt werden. Durch ihren Einsatz wird die Qualität der Prüfungen gewährleistet.
Weitere Informationen
Wissenswertes zum Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz
Zuständige Stellen nach § 71 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Servicestelle Validierung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fachartikel des BiBB: Anerkennung und Validierung von Kompetenzen als Beitrag zur Gewinnung von Fachkräften, BWP 1-2025