Zuschuss zur Qualifizierung Beschäftigter
Investieren Sie in die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten und bekommen Sie bis zu 100 Prozent der Weiterbildungs- und bis zu 75 Prozent der Lohnkosten erstattet!

Förderung und Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt im Rahmen des Qualifizierungschancengesetztes Unternehmen bei der Weiterbildung von Beschäftigten. Dabei werden die Kosten von Weiterbildungen anteilig übernommen. Den restlichen Betrag bezahlen Sie als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin. Außerdem können Sie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt der ausfallenden Beschäftigten erhalten. Die Höhe der Kostenübernahme und des Zuschusses hängen von der Größe des Unternehmens ab. Es gilt:
- Kleine Unternehmen (unter 50 Beschäftigte): Die Weiterbildungskosten werden zu 100 Prozent übernommen. Das Arbeitsentgelt wird zu 75 Prozent bezuschusst.
- Mittlere Unternehmen (50 bis 499 Beschäftigte): 50 Prozent der Weiterbildungskosten werden erstattet und das Arbeitsentgelt zu 50 Prozent bezuschusst. Bei Mitarbeitenden über 45 Jahre oder mit Schwerbehinderung werden 100 Prozent der Weiterbildungskosten übernommen.
- Große Unternehmen (500 oder mehr Beschäftigte): 25 Prozent der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts werden übernommen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Sie kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
- Die Maßnahme und der Anbieter müssen AZAV-zertifiziert sein. Ob das zutrifft, können Sie beim Anbieter nachfragen.
- Es werden nur Weiterbildungen gefördert, die über kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen.
- Es müssen Kenntnisse vermittelt werden, die über einfache, arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen.
- Weiterbildungen, zu denen der Arbeitgeber verpflichtet ist, werden nicht gefördert.
Wie läuft die Beantragung ab?
Lassen Sie sich zuerst vom Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit beraten. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen nötig sind. Den Antrag können Sie im Anschluss online stellen.
Sammelantrag: Wenn mehrere Mitarbeitende an derselben Weiterbildung teilnehmen, kann ein gemeinsamer Antrag gestellt werden. Die Betriebsvertretung oder die Beschäftigten müssen dem Sammelantrag zustimmen.
Wenn es eine Vereinbarung zur Qualifizierung mit einem Sozialpartner gibt (z. B. Betriebsvereinbarung, tarifliche Regelung), kann die Förderung um fünf Prozent erhöht werden.
Zusätzliche Kosten (z. B. für Fahrt, Unterkunft und Kinderbetreuung) können über Pauschalen erstattet werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit