Skip to main content

Zuschuss zur Qualifizierung Beschäftigter

Investieren Sie in die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten und bekommen Sie bis zu 100% der Weiterbildungs- und bis zu 75% der Lohnkosten erstattet!


Ein Techniker steht an einem Bedienfeld für eine technische Anlage und lächelt in die Kamera. Supachai - stock.adobe.com

Förderung und Vorraussetzungen

Was wird gefördert?

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt im Rahmen des Qualifizierungschancengesetztes Unternehmen bei der Weiterbildung von Beschäftigten. Dazu werden die Kosten von Weiterbildungen anteilig übernommen. Den restlichen Betrag müssen Sie als Arbeitgeber*in zahlen. Außerdem können Sie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt der ausfallenden Beschäftigten erhalten. Die Höhe der Kostenübernahme und des Zuschusses hängt von der Größe des Unternehmens ab. Es gilt: 

  • Kleine Unternehmen (unter 50 Beschäftigte): Die Weiterbildungskosten werden zu 100% übernommen. Das Arbeitsentgelt wird zu 75% bezuschusst. 
  • Mittlere Unternehmen (50 bis 499 Beschäftigte): 50% der Weiterbildungskosten werden erstattet und das Arbeitsentgelt zu 50% bezuschusst. Bei Mitarbeitenden über 45 Jahre oder mit Schwerbehinderung werden 100% der Weiterbildungskosten übernommen.
  • Große Unternehmen (500 oder mehr Beschäftigte): 25% der Weiterbildungskosten und des Arbeitsentgelts werden übernommen.

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Sie kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
  • Die Maßnahme und der Anbieter müssen AZAV-zertifiziert sein. Ob das zutrifft, können Sie beim Anbieter nachfragen. 
  • Es werden nur Weiterbildungen gefördert, die über kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen.
  • Es müssen Kenntnisse vermittelt werden, die über einfache, arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen. 
  • Weiterbildungen, zu denen der Arbeitgeber verpflichtet ist, werden nicht gefördert. 

Wie läuft die Beantragung ab?

Lassen Sie sich zuerst vom Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit beraten. Dort erfahren Sie, welche Unterlagen nötig sind. Den Antrag können Sie im Anschluss online stellen.
Sammelantrag: Wenn mehrere Mitarbeitende an derselben Weiterbildung teilnehmen, kann ein gemeinsamer Antrag gestellt werden. Die Betriebsvertretung oder die Beschäftigten müssen dem Sammelantrag zustimmen.

Wenn es eine Vereinbarung zur Qualifizierung mit einem Sozialpartner gibt (z.B. Betriebsvereinbarung, tarifliche Regelung), kann die Förderung um 5% erhöht werden. 

Zusätzliche Kosten (z.B. für Fahrt, Unterkunft und Kinderbetreuung) können über Pauschalen erstattet werden.


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit

Kontakt

Beim Arbeitgeberservice können Sie sich beraten lassen: 

08004555520