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Qualifizierung mit Berufsabschluss

Ihre Beschäftigten absolvieren eine Qualifizierung, die zu einem Berufsabschluss führt? Die Weiterbildungs- und Lohnkosten können bis zu 100% erstattet werden!


Zwei Männer und eine Frau stehen in einer Werkstatt an einer Maschine. Die Frau schiebt eine Holzlatte in die Maschine. auremar - stock.adobe.com

Förderung und Vorraussetzungen

Was wird gefördert?

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt im Rahmen des Qualifizierungschancengesetztes die Kosten für Weiterbildungen, die zu einem Berufsabschluss führen, sowie die Lohnkosten der Mitarbeitenden – zu 100%. Zusätzlich können Fahrtkosten, Unterkunft und Kinderbetreuung über Pauschalen erstattet werden.
Geförderte Qualifizierungen sind:

  • Umschulungen
  • Vorbereitung auf die Externenprüfung
  • Teilqualifizierungen

Prämie: Teilnehmende können für eine bestandene Zwischenprüfung 1000 Euro und für eine bestandene Abschlussprüfung 1500 Euro erhalten.

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Person hat keine abgeschlossene Berufsausbildung, ist aber seit mindestens drei Jahren berufstätig und sozialversichert.
  • Oder: Sie hat eine abgeschlossene Ausbildung, arbeitet aber seit mindestens vier Jahren in einem anderen Beruf.
  • Die Qualifizierung und der Träger (die Organisation, die die Weiterbildung anbietet) müssen eine AZAV-Zertifizierung haben. Ob das zutrifft, können Sie beim Träger nachfragen. 

Wie läuft die Beantragung ab?

Die Förderung können Sie online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. 


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit

Kontakt

Beim Arbeitgeberservice können Sie sich beraten lassen: 

08004555520