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Beschäftigte mit ausländischem Abschluss

Mitarbeitende mit ausländischem Abschluss unterstützen oder Beschäftigte aus anderen Staaten anwerben - sich mit der Anerkennung von Abschlüssen auszukennen, ist auch für Arbeitgeber*innen wichtig. Verschaffen Sie sich Orientierung!


Drei Personen stehen an einem Tisch und arbeiten an bunten Grafiken auf Papier. Die Gesichter sind nicht sichtbar. Summit Art Creations - stock.adobe.com

Vorteile und Ablauf

Welche Vorteile hat eine Anerkennung für Unternehmen?

Die Anerkennung des Berufsabschlusses ist zwingend erforderlich, wenn die Person in einem reglementierten Beruf arbeitet und wenn sie erst noch aus dem Ausland nach Deutschland einreist (und keine andere Aufenthaltsmöglichkeit besteht). Doch auch in allen anderen Fällen kann sich eine formale Anerkennung lohnen. Im Verfahren wird der ausländische Abschluss mit einem deutschen Referenzberuf verglichen. Das Ergebnis wird im Anerkennungsbescheid dokumentiert. So bekommen Sie als Arbeitgeber*in einen genauen Überblick über die Qualifikationen der Fachkraft. Sie wissen, welche Aufgaben sie übernehmen kann und wo eventuell noch eine Weiterbildung notwendig ist. Dadurch können Sie Qualifizierungen effizient planen. Außerdem eröffnet eine Anerkennung Aufstiegsmöglichkeiten, zum Beispiel für einen Meistertitel. So können Sie Ihre Mitarbeitenden weiterentwickeln und die Expertise im Unternehmen sichern.

Wie laufen Anerkennungsverfahren ab?

Die Anerkennung von Abschlüssen ist ein komplexes Thema, für das verschiedene Stellen zuständig sind. Für Unternehmen ist häufig die Anerkennung im beruflichen Bereich besonders relevant. Hier stellt der Anerkennungsfinder ein nützliches Tool dar. Mit wenigen Klicks finden Sie für den interessierenden Beruf heraus, ob er reglementiert ist (also eine Anerkennung verpflichtend ist, um in dem Beruf zu arbeiten) und welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist. Auch Informationen zur Dauer und Kosten des Verfahrens sowie notwendige Unterlagen werden direkt mit angegeben. Die betreffende Person muss oder kann bei der angegebenen Stelle einen Antrag stellen. 

Zu welchem Ergebnissen kann ein Anerkennungsverfahren führen?

Vollständige Anerkennung

Der ausländische Berufsabschluss entspricht dem deutschen Referenzberuf vollständig. Auch reglementierte Berufe dürfen nun ausgeübt werden. 

Teilweise Anerkennung

Der ausländische Berufsabschluss entspricht dem deutschen Referenzberuf in Teilen. In reglementierten Berufen müssen die Unterschiede durch Anpassungsqualifizierungen ausgeglichen werden. In nicht reglementierten Berufen ist dies nicht zwingend erforderlich, kann sich aber – beispielsweise für eine spätere Aufstiegsfortbildung – lohnen.  

Keine Anerkennung

Der ausländische Berufsabschluss entspricht dem deutschen Referenzberuf nicht. Wenn der Beruf nicht reglementiert ist, darf die betreffende Person dennoch in dem Beruf arbeiten. An dieser Stelle könnte über andere Qualifizierungswege nachgedacht werden.

Sonderfall Studienabschluss

Sonderfall Studienabschluss: Handelt es sich um einen Studienabschluss in einem nicht reglementierten Beruf, gibt es kein offizielles Anerkennungsverfahren. Um Vergleichbarkeit und Transparenz herzustellen, kann aber eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchgeführt werden. Auch hier fasst der Anerkennungsfinder alle wichtigen Informationen für den konkreten Beruf zusammen.


Weitere Informationen

Die „Initiative Berufsanerkennung“ ist eine Kooperation der Industrie- und Handels- mit den Handwerkskammern. Sie bieten Praxisbeispiele, eTutorials, Seminare und weitere Informationen speziell für Unternehmen rund um die Themen Berufsanerkennung und Fachkräfteeinwanderung.

Kontakt

Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung NRW bietet Unterstützung an, wenn Mitarbeitende aus dem Ausland angeworben werden. Dies gilt aber nur, wenn die zukünftigen Beschäftigten noch nicht in Deutschland wohnen.  

Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung
0 221 147-4777