KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbständige
Als Solo-Selbstständiger bzw. Solo-Selbstständige bis zu 4.500 Euro für Ihre Weiterbildung erhalten

Förderung und Voraussetzungen
Wer wird gefördert?
KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren überwiegend selbstständig arbeiten. Gefördert werden Weiterbildungen, die beispielsweise die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, digitalen Fähigkeiten oder berufsspezifischen Fachkompetenzen stärken. Wichtig ist, dass die Weiterbildung den persönlichen beruflichen Bedürfnissen entspricht.
Was wird gefördert?
Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) unterstützt Solo-Selbstständige in Deutschland dabei, sich für die Zukunft zu rüsten und krisensicher aufzustellen. Dabei übernimmt KOMPASS bis zu 90 Prozent der Kosten für notwendige Weiterbildungen (maximal 4.500 Euro). Die Förderung kann alle 12 Monate in Anspruch genommen werden.
Hinweise
Finden Sie Ihre KOMPASS-Beratungsstelle in der Nähe über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wie läuft die Förderung ab?
Interessierte wenden sich an eine der KOMPASS-Anlaufstellen, um sich kostenlos zu passenden Qualifizierungen beraten zu lassen und die Förderung anzustoßen. Die Anlaufstelle prüft die Fördervoraussetzungen und stellt einen Qualifizierungsscheck aus.
Sie nehmen innerhalb von sechs Monaten nach dem Beratungstermin an der geförderten Qualifizierung erfolgreich teil.
Zur anteiligen Erstattung von bis zu 4.500 Euro stellen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See. Diese prüft den Antrag und erstattet bei Vorliegen aller Dokumente die anteiligen Kosten.
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm:
KOMPASS Anlaufstellen
Informationsseite auf dem ESF-Portal
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Richtlinie zum ESF-Plus-Programm KOMPASS