KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbständige
Als Solo-Selbstständige*r bis zu 4.500 Euro für Ihre Weiterbildung erhalten

Förderung und Vorraussetzungen
Wer wird gefördert?
KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren überwiegend selbstständig arbeiten. Gefördert werden Weiterbildungen, die beispielsweise Ihre betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, digitalen Fähigkeiten oder berufsspezifischen Fachkompetenzen stärken. Wichtig ist, dass die Weiterbildung Ihren persönlichen beruflichen Bedürfnissen entspricht.
Was wird gefördert?
Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) unterstützt Solo-Selbstständige in Deutschland dabei, sich für die Zukunft zu rüsten und krisensicher aufzustellen. Dabei übernimmt KOMPASS bis zu 90% der Kosten für notwendige Weiterbildungen, mit einem Höchstbetrag von 4.500 Euro. Diese Förderung kann alle 12 Monate in Anspruch genommen werden.
Hinweise
Finden Sie Ihre KOMPASS-Beratungsstelle in der Nähe über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wie läuft die Förderung ab?
Interessierte wenden sich an eine der KOMPASS Anlaufstellen wenden, um sich kostenlos zu passenden Qualifizierungen beraten zu lassen und die Förderung anzustoßen. Die Anlaufstelle prüft die Fördervoraussetzungen und stellt einen Qualifizierungsscheck aus.
Sie nehmen innerhalb von sechs Monaten nach Beratungstermin an der geförderten Qualifizierung erfolgreich teil.
Zur anteiligen Erstattung von bis zu 4.500 Euro stellen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See. Diese prüft den Antrag und erstattet bei Vorliegen aller Dokumente die anteiligen Kosten.
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm
KOMPASS Anlaufstellen
Informationsseite auf dem ESF Portal
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Richtlinie zum ESF Plus-Programm KOMPASS