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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die Bundesagentur für Arbeit Coachings und Qualifizierungen, die Ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle verbessern.


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Förderung und Vorraussetzungen

Was wird gefördert?

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die Bundesagentur für Arbeit ein Coaching oder andere Qualifizierung (nicht jedoch eine Weiterbildung), die die Aussichten auf eine Arbeitsstelle verbessern, sogenannte „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“.

Die Maßnahme wird von einem zertifizierten Unternehmen (Maßnahmeträger) angeboten, das im Auftrag der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter bestimmtes Wissen vermittelt und Coachings durchführt.

Wer wird gefördert?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich an Personen, die beruflich wieder Fuß fassen möchten. Die Entscheidung über die Ausgabe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) obliegt den jeweiligen Berater*innen der Bundesagentur für Arbeit.

Wie wird gefördert?

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Maßnahmekosten und anfallende Fahrt- und Kinderbetreuungskosten finanziert werden.

Ihre BA vor Ort

Um Kontakt mit Ihrer Bundesagentur vor Ort aufzunehmen, nutzen Sie bitte die Dienststellensuche


Kontakt

Bei konkreten Fragen zu Förderungen der Bundesagentur für Arbeit wenden Sie sich an Ihre Agentur vor Ort. Sie finden diese Über die Dienststellensuche

Kontakt zur Agentur für Arbeit können Sie ebenfalls über ein Kontaktformular aufnehmen. 

Telefonisch ist die Bundesagentur für Arbeitnehmer*innen gebührenfrei unter 0800 4 5555 00 ereichbar (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr)